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Datum: 26.03.2024

Ab April gilt Leinenpflicht für Hunde in Wald und freier Landschaft

Zwischen dem 01. April und dem 15. Juli gilt für alle Hunde im Wald und in der freien Landschaft eine generelle Leinenpflicht. Wildtiere befinden sich in diesem Zeitraum in der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit und müssen daher besonders geschützt werden. Erfahrungsgemäß sind um diese Zeit die ersten Jungtiere auch bereits geboren.

Hundebesitzer, die ihre Tiere während der Schutzzeit frei herumlaufen lassen, müssen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Die Gemeinde Belm bittet daher alle Hundebesitzer um besondere Rücksichtnahme. Rückfragen beantwortet der Fachbereich II Bürgerdienste im Rathaus unter 05406 505-68.

Auch außerhalb der Schutzzeit dürfen Hunde nicht streunen und wildern. Die Leinenpflicht außerhalb der Schutzzeiten ist in der „Verordnung der Gemeinde Belm über den Leinenzwang für Hunde“ festgehalten. Die Verordnung sowie weitere Informationen für Hundehalter in der Gemeinde Belm gibt es auf dieser Webseite unter www.belm.de/hundehalter.