Inhalt

Die Anzeige kann durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin direkt gegenüber der zuständigen Handwerkskammer oder über Verwaltungsportale erfolgen. Die eigentliche Bestellung müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder über Verwaltungsportale durchführen.

Online-Antrag:

  • Verschiedene Verwaltungsportale der Länder sehen eine Online-Antragstellung vor. Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bestätigung sowie eine neue Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).