Inhalt

Erfüllung des Schulbegriffs:

Schulen sind auf Dauer eingerichtete Bildungsstätten, in denen nach einem Bildungsplan allgemeinbildender oder berufsbildender Unterricht für mindestens 12 Schülerinnen und Schüler und mindestens für die Dauer von sechs Monaten erteilt wird.

Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen sowie freie Unterrichtseinrichtungen sind keine Schulen.

Trägerschaft:

Träger von Schulen in freier Trägerschaft können sein:

  • natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder
  • Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen.

Qualifikation der Schulleitung:

Die Schulleitung muss die Eignung für die Verwaltung und Leitung der Ersatzschule besitzen. Sie muss eine fachlich-wissenschaftliche Ausbildung besitzen, die den Lehrkräften an entsprechenden öffentlichen Schulen zumindest gleichwertig ist. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass sie/er keine Gewähr dafür bietet, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen.

Lehrkräfte:

Für Lehrkräfte an Ersatzschulen muss

  • die fachliche und pädagogische Ausbildung (Prüfungen), die den Lehrkräften an entsprechenden öffentlichen Schulen gleichwertig ist, nachgewiesen werden oder
  • ein Nachweis der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung der Lehrkraft durch andersartige gleichwertige Leistungen erbracht werden.

Außerdem muss die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert sein.

Schuleinrichtungen:

Die Schuleinrichtungen müssen den allgemeinen gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Anforderungen entsprechen.

Es müssen geeignete und baurechtlich als solche genehmigte Schulräume vorhanden sein, die als Eigentum oder Mietobjekt langfristig zur Verfügung stehen.

Aussagekräftiges pädagogisches Konzept:

Ein aussagekräftiges pädagogisches Konzept incl. Unterrichtsplanung usw. ist erforderlich.

Für bestimmte Schulformen (Grundschule, Hauptschule) ist ein besonderes pädagogisches Interesse an der Errichtung einer Ersatzschule, die neben dem Angebot an öffentlichen Schulen bzw. darüber hinaus errichtet werden soll, substantiiert darzulegen/nachzuweisen.