Inhalt

Die Anzeige können Sie per Online-Formular oder als ausgefülltes PDF-Formular beziehungsweise in Papierform vornehmen:

Anzeige per Online-Formular:

  • Öffnen Sie die "Anzeige gemäß § 36 Postgesetz/EU-Paketverordnung" als Online-Formular.
  • Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die notwendigen Anlagen bei. Sie können die Anlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie die Anzeige elektronisch ab. Eine Kopie der Anzeige mit automatisch erzeugten Unterschriftsblatt erhalten Sie per E-Mail. Bitte senden Sie diese unterschrieben an die Bundesnetzagentur. Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel verwenden, entfällt das Unterschriftenblatt.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

Anzeige per ausfüllbarem PDF-Formular beziehungsweise in Papierform:

  • Öffnen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie die "Anzeige gemäß § 36 Postgesetz/EU-Paketverordnung" herunter.
  • Füllen Sie die Anzeige aus. Sie können diese direkt am Computer ausfüllen. 
  • Drucken Sie die ausgefüllte Anzeige aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesnetzagentur. Sie können die Anzeige per E-Mail, Fax oder Brief an die Bundesnetzagentur senden.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.