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Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht am Sitz des Antragstellers erhoben werden. Die Klage ist gegen das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu richten.