Gegen die Entscheidungen der Schlichtungsstelle gibt es keinen formellen Rechtsbehelf.
Die Parteien müssen den Schlichtungsvorschlag nicht annehmen.
Den Parteien bleibt die Möglichkeit unbenommen, die Gerichte anzurufen.
Gegen die Entscheidungen der Schlichtungsstelle gibt es keinen formellen Rechtsbehelf.
Die Parteien müssen den Schlichtungsvorschlag nicht annehmen.
Den Parteien bleibt die Möglichkeit unbenommen, die Gerichte anzurufen.