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Die Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau können Sie schriftlich, per E-Mail oder online tätigen:

  • Auf der Homepage der Staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen ist das Meldeformular online verfügbar. Laden Sie es sich herunter und füllen Sie es aus. Sie können die Mitteilung aber auch formlos machen.
  • Senden Sie die Mitteilung an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde
  • In der Regel erhalten Sie keine Eingangsbestätigung.

Hinweis: Wenn Sie Ihre schwangere oder stillende Beschäftigte nach 20 Uhr, in Nacht-, Mehr-, Akkord oder Fließarbeit beschäftigen möchten, müssen Sie dies gesondert beantragen.