Inhalt

Ein Antrag auf öffentliche Bestellung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Die Prüfung der besonderen Sachkunde und der Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, erfolgt durch ein Fachgremium.

Das Fachgremium prüft die vorgelegten Gutachten. Des Weiteren ist die besondere Sachkunde in der Regel durch eine Klausur und eine mündliche Prüfung nachzuweisen.

Über die öffentliche Bestellung entscheidet der Vorstand der Kammer auf Vorschlag des Sachverständigenausschusses.

Die Erstbestellung erfolgt befristet auf drei Jahre. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit der Verlängerung der Bestellung jeweils um fünf Jahre.